Stiften. Spenden. Gutes tun

Die Gründung der Bürgerstiftung

Gründerstifter haben bei der Gründungsversammlung der Stiftung am 04.07.2011 Beträge von 50–50.000 € in die Bürgerstiftung eingebracht. Derzeit verfügt die Bürgerstiftung über ein Grundstockkapital in Höhe von 245.700 € (Stand 31.12.2024).

Stiften oder spenden - was genau ist der Unterschied?

Jeder Beitrag zählt – auch der kleinste. Wenn Sie unsere Stiftung unterstützen möchten, können Sie dies auf vielfältige Weise tun:

  • mit einer Spende: diese hilft sofort und das Geld wird zeitnah für unsere Projekte oder, wenn Sie das wollen, für das konkrete Vorhaben, das Ihnen am Herzen liegt, eingesetzt.

  • mit einer Zustiftung: eine Zustiftung stärkt die Stiftung langfristig, denn das Geld fließt in das Stiftungsvermögen und bleibt somit dauerhaft erhalten. Für die konkrete Projektarbeit werden nur die Erträge daraus verwendet.

  • mit einer Stiftung: mit der Gründung einer eigenen Stiftung schaffen Sie dauerhaftes Engagement mit persönlichem Schwerpunkt. Sie bauen ein Stiftungsvermögen auf, das langfristig erhalten bleibt und dessen Erträge gezielt für Ihren Stiftungszweck eingesetzt werden..

 

Für Zustiftungen oder (zweckgebundene) Spenden können Sie ganz einfach unsere Zuwendungserklärung verwenden:

Download Formular Zuwendung

Spende. Zustiftung. Stiftung in der Stiftung

Spenden - aus persönlicher Überzeugung oder anlässlich eines besonderen Ereignisses ein Zeichen setzen

Spenden und damit Gutes tun kann jeder. Viele nutzen diese Möglichkeit auch zu besonderen Anlässen und bitten ihre Gäste  bei Geburtstagen, Jubiläen oder anderen schönen Anlässen anstelle von Geschenken um eine Spende an die Bürgerstiftung Straubing.

Ihre Gäste können:

  • die Spende vor der Feier direkt überweisen (bitte in der Einladung unsere Bankverbindung und ein Stichwort angeben),

  • oder die Geschenkspende auf der Feier überreichen – Sie überweisen den Betrag dann gesammelt.

Eine passende Glückwunschkarte stellen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Alle Spender erhalten zudem eine Zuwendungsbestätigung, und wir halten Sie über die eingegangenen Spenden auf dem Laufenden.

Als Stifter und Spender können Sie sich in vielen Bereichen engagieren:

  • Kinder und Jugendbereich mit Bildung, Erziehung und Weiterbildung
  • Familien­ und Seniorenhilfe
  • Wissenschaft und Forschung
  • Kunst und Kultur
  • Denkmal­ und Heimatpflege oder traditionelles Brauchtum
  • Landschaftspflege sowie Umwelt­, Natur- und Tierschutz

Die Bürgerstiftung Straubing unterstützt Sie gerne dabei, passende Ideen für Ihr Engagement zu entwickeln.

Zustiften - Teil der Stifterfamilie werden

Möchten Sie mit Ihrem Beitrag bleibende Werte schaffen und Teil unserer Stifterfamilie werden? Dann ist die Zustiftung ein einfacher und zugleich nachhaltiger Weg.

Mit Ihrer Zuwendung stärken Sie dauerhaft das Vermögen der Bürgerstiftung. Ihr Kapital bleibt unberührt – und aus seinen Erträgen wachsen Jahr für Jahr neue Projekte für unsere Stadt. Ohne Verwaltungskostenabschlag kommt Ihre Unterstützung dort an, wo sie gebraucht wird.

So wirkt Ihr Engagement über den Moment hinaus – für Straubing und die Menschen, die hier leben.

Stiftung in der Stiftung – Engagement mit persönlichem Profil

Möchten Sie mit einem größeren Betrag (z. B. ab 50.000 €) gezielt ausgewählte gemeinnützige Zwecke fördern? Dann kann eine „Stiftung in der Stiftung“ der passende Weg sein.

Diese Form bietet sich besonders an, wenn Sie:

  • Ihren Namen dauerhaft mit einem guten Zweck verbinden möchten

  • auf die Gründung und Verwaltung einer eigenen Stiftung verzichten wollen

Ihr Vermögen wird treuhänderisch von der Bürgerstiftung verwaltet. Das Kapital bleibt erhalten, die Erträge werden gemäß Ihren individuellen Vorgaben ausgeschüttet.

Über Details, mögliche Sonderformen – etwa eine Verbrauchsstiftung – und die formalen Anforderungen informiert Sie die Geschäftsstelle der Bürgerstiftung der Stadt Straubing gerne persönlich und vertraulich.

 

Bleibende Werte schaffen. Engagement mit Zukunft

Es gibt viele Wege, sich als Stifter oder Spender nachhaltig für gemeinnützige Projekte einzusetzen – auch über das eigene Leben hinaus.

Sie können die Bürgerstiftung in Ihrem Testament bedenken, ihr ein Vermächtnis zuwenden oder sie als (Mit-)Erbin einsetzen. Ebenso besteht die Möglichkeit, eine Zustiftung zu verfügen, die unter dem Dach der Bürgerstiftung dauerhaft wirkt.

So schaffen Sie bleibende Werte – verantwortungsvoll und nachhaltig.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die passende Form für Ihr Engagement zu finden und nach Ihren persönlichen Vorstellungen zu gestalten.

Im Einzelfall kann ergänzend die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater sinnvoll sein.

Bankverbindungen für Spenden und Zustiftungen

Sparkasse Niederbayern-Mitte

BLZ 742 500 00
Konto 402 694 33

IBAN: DE05 7425 0000 0040 2694 33
BIC: BYLADEM1SRG

Raiffeisenbank Straubing

BLZ 742 601 10
Konto 55 12 000

IBAN: DE37 7426 0110 0005 5120 00
BIC: GENODEF1SR2

VR-Bank Ostbayern-Mitte

BLZ 742 900 00
Konto 100 900

IBAN: DE88 7429 0000 0000 1009 00
BIC: GENODEF1SR1

Wir freuen uns über Ihre Zustiftung oder Spende. Selbstverständlich erhalten Sie eine steuerlich gültige Zuwendungsbescheinigung.