Ihr Testament

Sie haben den Wunsch, sich auch über Ihr Lebensende hinaus bürgerschaftlich zu engagieren?

Viele Menschen ohne Erben möchten ihrem Lebenswerk über den Tod hinaus Sinn geben. Wer sein Vermögen langfristig in Straubing für Kultur und Gemeinschaft einsetzen möchte, findet in der Bürgerstiftung Straubing einen verlässlichen Partner. Spenden oder Zustiftungen fördern konkrete Projekte oder stärken das Stiftungskapital nachhaltig. Sie entscheiden, ob ein bestimmtes Projekt unterstützt oder die gesamte Stiftungsarbeit gefördert wird.

Auch unter steuerlichen Aspekten ist eine Zustiftung sowie die Übertragung des Erbes oder ein testamentarisches Vermächtnis attraktiv:

  • Zustiftungen können bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro als Spendenabzug bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht oder auf bis zu zehn Jahre verteilt werden (§ 10b Absatz 1a Einkommensteuergesetz).
  • Wenn Sie die Bürgerstiftung Straubing in Ihrem Testament oder über einen Erbvertrag bedenken, ist Ihr Vermögen unabhängig von der Höhe von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit (§ 13 Absatz 1 Nr. 16b Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz).

Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Möglichkeiten einer testamentarischen Zuwendung.