Ihr Testament

Sie haben den Wunsch, sich auch über Ihr Lebensende hinaus bürgerschaftlich zu engagieren?

Besonders Menschen, die keine Erben haben, verspüren oft das Bedürfnis, ihrem Lebenswerk über den Tod hinaus einen sinnvollen Zweck zu geben und weiterhin Gutes zu tun. Damit kann zum Beispiel verhindert werden, dass das Erbe richtungslos in den Staatshaushalt fällt.

Wer sein Vermögen oder Teile davon langfristig in der Stadt Straubing und zur Förderung des kulturellen und gemeinschaftlichen Lebens eingesetzt sehen möchte, findet in der Bürgerstiftung Straubing einen verlässlichen Partner. Mit einer Spende oder Zustiftung würden die gemeinnützigen Projekte der Bürgerstiftung unterstützt und verwirklicht werden. Damit wird automatisch zur Förderung neuer Ideen und zur Sicherung der Zukunft der Bürgerstiftung beigetragen.

Der Erblasser kann auf Wunsch selbst bestimmen, ob mit seinem Erbe ein gezieltes Projekt gefördert werden soll oder ob es in das Kapital der Bürgerstiftung fließt und somit die gesamte Arbeit der Stiftung unterstützt.

Sie haben die Möglichkeit, die Bürgerstiftung Straubing in Ihrem Testament als Erbin, Teilerbin oder Vermächtnisnehmerin für einen bestimmten Betrag oder Vermögenswert einzusetzen und Ihren Nachlass positiv in die Zukunft zu investieren. Die Bürgerstiftung ist als gemeinnützig anerkannt und damit von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Auch unter steuerlichen Aspekten ist eine Zustiftung sowie die Übertragung des Erbes oder ein testamentarisches Vermächtnis attraktiv:

  • Zustiftungen können bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro als Spendenabzug bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht oder auf bis zu zehn Jahre verteilt werden (§ 10b Absatz 1a Einkommensteuergesetz).
  • Wenn Sie die Bürgerstiftung Straubing in Ihrem Testament oder über einen Erbvertrag bedenken, ist Ihr Vermögen unabhängig von der Höhe von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit (§ 13 Absatz 1 Nr. 16b Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz).

Wenn Sie überlegen, die Bürgerstiftung Straubing in Ihrem Testament zu bedenken oder eine individuelle Beratung wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.