Jeder finanzielle Betrag, auch der kleinste, ist bei uns willkommen. Anders als eine Zustiftung wird gespendetes Geld in voller Höhe zeitnah für die Projekte der Bürgerstiftung verwandt. Sie helfen dadurch, die gemeinnützigen Projekte zu verwirklichen.
BLZ 742 500 00
Konto 402 694 33
IBAN: DE05 7425 0000 0040 2694 33
BIC: BYLADEM1SRG
BLZ 742 601 10
Konto 55 12 000
IBAN: DE37 7426 0110 0005 5120 00
BIC: GENODEF1SR2
BLZ 742 900 00
Konto 100 900
IBAN: DE88 7429 0000 0000 1009 00
BIC: GENODEF1SR1
Selbstverständlich erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Diese senden wir Ihnen nach der Genehmigung der Spende durch den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt unaufgefordert zu. Bei Spenden bis zur Höhe von 300 Euro im Jahr ist kein Beleg einer Zuwendungsbescheinigung nötig. Geben Sie hier einfach den Betrag mit Beleg der Überweisung durch den Kontoauszug beim Finanzamt an.
Im Falle einer Zuwendungsbescheinigung teilen Sie uns hierfür bitte Ihre Adresse mit.
E-Mail: rita.hilmer@straubing.de
Spenden können im Jahr der Zuwendung steuerlich als Sonderausgaben in einem Betrag geltend gemacht werden, soweit diese 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Spenders oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter bei Unternehmen nicht übersteigen.