Die Bürgerstiftung Straubing wird von den Organen der Stadt Straubing nach kommunalrechtlichen Vorschriften verwaltet und vertreten. Der Oberbürgermeister der Stadt Straubing vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Artikel 38 und 39 der Bayerischen Gemeindeordnung gelten entsprechend.
Hier werden in Kürze die neuen Mitglieder des Stiftungsbeirats für die aktuelle Sitzungsperiode des Stadtrats bekannt gegeben.
Transparent. Unbürokratisch. Langfristig - lesen Sie hier einen Presseartikel des Straubinger Tagblatts zur Arbeit der Bürgerstiftung Straubing.